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(52) Daraus sind jene bekannten Regeln: Fließendes Wasser nicht zu verbieten, Feuer von Feuer zugänglich zu machen - wenn irgendeiner will - ehrlichen Rat dem Überlegenden zu geben; diese sind denen von Nutzen, die sie annehmen (und) dem, der sie gewährt, nicht verdrießlich. Daher muss man auch diese Regeln einhalten und immer etwas zum gemeinsamen Nutzen beitragen. Aber weil die Möglichkeiten einzelner nur gering sind, die Menge derer aber unbegrenzt ist, die dieser bedürfen, muss die Freigiebigkeit gegenüber der Allgemeinheit bezogen werden auf jenen Schluss des Ennius 'Um nichts weniger leuchtet er sich selbst', damit die Möglichkeit besteht, durch die wir den unseren gegenüber freigiebig sind.

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