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(51) Und freilich ist dies die weitläufigste Gesellschaft für die Menschen unter sich, für alle unter allen. In ihr muss die Gemeinschaft aller Dinge, die die Natur zum gemeinsamen Nutzen der Menschen hervorgebracht hat, bewahrt werden, damit das, was durch Gesetzte und Zivilrecht verteilt wurde, so festgehalten werde, wie es durch die Gesetzte festgesetzt wurde, und das Übrige, wie es in einem Sprichwort der Griechen heißt: Den Freunden sei alles gemeinsam. Allen Menschen aber scheint das gemeinsam zu sein, was von dieser Art ist, die von Ennius zu einer Sachlage dargestellt wurde, auf viele (weitere) übertragen werden kann: Der Mensch, der höflich einem Irrenden zeigt den Weg, tut so, als entfache er ein Licht von seinem Licht. Um nichts weniger leuchtet er sich selbst, während er doch jenem entfachte.
Von dieser einen Sache her lehrt er deutlich genug, dass das, was auch immer ohne Schaden gewährt werden kann auch einem Unbekannten gewährt werde.

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