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(43) Es gibt aber viele und freilich sehr ruhmsüchtige Menschen, die entreißen einem, was sie dem anderen schenken, und die annehmen, dass sie als Wohltäter bei ihren Freunden scheinen werden, wenn sie diese auf eine beliebige Weise bereichern. Dies ist aber so sehr fern der Pflicht, dass nichts der Pflicht mehr gegenteilig sein kann. Man muss also bedenken, dass wir uns jener Großzügigkeit bedienen, die Freunden nützt, niemandem schadet. Deshalb darf die Übergabe des Geldes von L.Sulla, C. Caesar von rechtmäßigen Besitzern an Fremde nicht großzügig erscheinen; nichts ist nämlich großzügig, was nicht zugleich gerecht ist.

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